1 | Allgemeines, Geltungsbereich |
1.1 | Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der plan b computer UG gelten ausschließlich die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen sind selbst bei Kenntnis unverbindlich, es sei denn, die plan b computer UG stimmt deren Geltung schriftlich zu. Sämtlichen entgegenstehenden oder abweichenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. |
2 | Vertragsabschluss |
2.1 | Die Angebote der plan b computer UG sind freibleibend und unverbindlich, sofern keine Bindungsdauer vereinbart wurde. |
2.2 | Der Kunde ist an seinen Auftrag vier Wochen nach Zugang bei der plan b computer UG gebunden. Ein Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Bestätigung von der plan b computer UG oder Anlieferung beim Kunden zustande. |
2.3 | Art und Umfang der Lieferung bestimmt sich ausschließlich nach der Auftragsbestätigung durch die plan b computer UG. Etwaige irrtumsbedingte Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen der plan b computer UG dürfen berichtigt werden, ohne dass eine Schadensersatzpflicht entsteht. |
3 | Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht |
3.1 | Der Kaufpreis ist der von plan b computer UG genannte Preis und gilt ab Werk, exklusive MwSt.. Wird kein Preis genannt, gilt die gültige Preisliste der plan b computer UG. Beim Versandkauf werden Verpackungs-, Verladungs-, Frachtkosten, Zollkosten und andere zugehörige Kosten gesondert berechnet. Verweigert oder versäumt der Kunde bei Lieferung die Annahme, so muß er dennoch zahlen. |
3.2 | Steigen nach Vertragsschluss die Kostenfaktoren für die Herstellung des Vertragsgegenstandes, wie etwa Löhne, Gehälter, Material- oder Produktionskosten, ist die plan b computer UG berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen. |
3.3 | Rechnungen der plan b computer UG sind nach Bereitstellung der Ware ohne Abzug fällig und innerhalb von 10 Tagen zahlbar. Bei Verzug ist die Geldschuld mit 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden ist vorbehalten. |
3.4 | Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur bei Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis. |
4 | Lieferung |
4.1 | Die Liefer- bzw. Bereitstellungszeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht nicht schriftlich von der plan b computer UG zugesagt wurden. |
4.2 | Die plan b computer UG ist zu Vorab- und Teillieferungen berechtigt. |
4.3 | Wird der plan b computer UG die Lieferung bzw. Bereitstellung infolge höherer Gewalt, die 3 Monate oder länger anhält, unmöglich, entfällt die Lieferpflicht. |
4.4 | Die plan b computer UG ist berechtigt, die Lieferung bzw. Bereitstellung um die Dauer der Behinderung durch höhere Gewalt hinauszuschieben. |
4.5 | Unter den Begriff der höheren Gewalt fallen alle Umstände, welche die plan b computer UG nicht zu vertreten hat und durch die die Lieferung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird, wie z.B. Streik, rechtmäßige Aussperrung, Krieg, Ein- und Ausfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmangel und von der plan b computer UG nicht zu vertretende, nicht rechtzeitige Selbstlieferung. Wird die plan b computer UG von seiner Lieferpflicht frei, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung darf der Kunde nur geltend machen, wenn der Lieferverzug auf grobem Verschulden oder auf Vorsatz der plan b computer UG beruht. |
5 | Gefahrübergang |
5.1 | Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Vertragsgegenstand ab Werk abgesendet bzw. an die den Transport ausführende Person oder den Kunden übergeben wird. Dies gilt auch beim Transport durch die plan b computer UG selbst. |
5.2 | Verzögert sich der Versand bzw. die Abholung infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Versandbereitschaft auf ihn über. |
6 | Rechte des Kunden bei Mängeln |
6.1 | Der Kunde hat die gelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind binnen einer Woche nach Zugang der Ware schriftlich anzuzeigen, verdeckte Mängel binnen 2 Wochen nach deren Auftreten, und maximal innerhalb eines Jahres nach Lieferung. Versäumt der Kunde die Fristen zur Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt und Rechte aus Ziffer 6.2 und 6.3 bestehen dann nicht. |
6.2 | Steht dem Kunden aufgrund eines rechtzeitig angezeigten Mangels ein Nacherfüllungsanspruch zu, kann die plan b computer UG den Mangel unentgeltlich beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. |
6.3 | Schlägt eine Nachbesserung durch die plan b computer UG zweimal fehl, erbringt die plan b computer UG die Nacherfüllung nicht oder nicht innerhalb der vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist, kann der Kunde den Vertrag mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde kann statt der Leistung Aufwendungs- oder Schadensersatz verlangen. Wählt der Kunde den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu. |
6.4 | Unter der Voraussetzung, dass die plan b computer UG nicht betrügerisch handelt und dass der Kunde ein gewerblicher Kunde ist, verjähren sämtliche Ansprüche des Kunden bezüglich der gelieferten Güter ein Jahr nach Übergabe der Güter. |
7 | Haftung |
7.1 | Für alle vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schäden haftet die plan b computer UG ohne Beschränkung. Weiterhin haftet die plan b computer UG unbeschränkt für einfache Fahrlässigkeit bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In allen anderen Fällen haftet die plan b computer UG nur bis zur Höhe der dem Kunden in Rechnung gestellten Güter. |
7.2 | Für einfache Fahrlässigkeit haftet die plan b computer UG nur bei vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden, sowie bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden. |
7.3 | Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. |
7.4 | Eine weitergehende Haftung der plan b computer UG als in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehen, ist ausgeschlossen. |
7.5 | Soweit die Haftung der plan b computer UG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen. |
7.6 | Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung, insbesondere aus Garantie oder Produkthaftungsgesetz. |
8 | Eigentumsvorbehalt |
8.1 | Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der plan b computer UG. Das Eigentum geht erst mit Ausgleich sämtlicher Verbindlichkeiten aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf den Kunden über. |
8.2 | Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten. Er ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang an Dritte zu veräußern, es sei denn, es besteht für die Gegenleistung ein Abtretungsverbot zwischen dem Kunden und dem Dritten. Erwirbt ein Dritter Rechte an dem Sicherungsgut, so tritt der Kunde schon jetzt sämtliche hierdurch entstehenden Rechte an die plan b computer UG ab, die durch die Weiterveräußerung gegen den Dritten erwachsen. Die plan b computer UG nimmt die Abtretung an. |
8.3 | Eine Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung des Vertragsgegenstandes (§§ 947, 948 und 950 BGB) gilt als im Auftrag der plan b computer UG erfolgt. Die plan b computer UG erwirbt das Eigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der eigenen Leistung zum Gesamtrechnungswert der hergestellten Sache. Im Falle der Weiterveräußerung gilt die Abtretung der Forderung aus dem Weiterverkauf entsprechend Ziffer 8.2 nur bis zur Höhe des Rechnungswertes der von der plan b computer UG erbrachten Leistung. |
8.4 | Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die plan b computer UG Sicherungsrechte offen legen und alle Rechte selbst geltend machen. Der Kunde muss der plan b computer UG alle Unterlagen zur Geltendmachung aushändigen sowie umfassend und rechtzeitig von jedem obige Verpflichtungen betreffenden Vorgang Auskunft erteilen. |
9 | Gerichtsstand, anwendbares Recht |
9.1 | Beide Parteien erklären sich damit einverstanden, dass Wiesbaden der ausschließliche Gerichtstand für alle Vertragsangelegenheiten ist. |
9.2 | Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. |
9.3 | Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrages hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch diejenige wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. |